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Sachkenntnis ist keine Option - sie ist Voraussetzung.

§ 83 MPDG verlangt für die Tätigkeit als Medizinprodukteberater die erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung. Diese muss gegenüber der zuständigen Behörde auf Verlangen nachgewiesen werden können. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 € geahndet werden.

Warum ist die Qualifizierung wichtig?

Sachkenntnis ist gesetzlich vorgeschrieben:
Wer beruflich Fachkreise über Medizinprodukte informiert oder in deren Handhabung einweist, darf dies nur mit der erforderlichen Sachkenntnis und Erfahrung tun.
Nachweispflicht:
Die zuständige Behörde kann jederzeit einen Nachweis der Sachkenntnis verlangen. Eine strukturierte Schulung mit dokumentiertem Abschluss bietet hierfür einen nachvollziehbaren Qualifikationsnachweis.
Bußgeldrisiko:
Wer entgegen § 83 Abs. 1 als Medizinprodukteberater tätig wird oder den erforderlichen Sachkundenachweis nicht bzw. nicht rechtzeitig erbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann eine Geldbuße von bis zu 30.000 € verhängt werden.

Einblicke in den Kurs

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